Versicherungsbedingungen


Hamburger Beamten -
Feuer- und Einbruchskasse

Hermannstraße 46
20095 Hamburg
Tel.: 040 / 33 60 12
Fax: 040 / 28 05 96 06
Email: info@hbfek.de

Neuerungen in den Versicherungsbedingungen

Bedingungen neu

Bedingungen alt

Inhalt

Bemerkungen

 § 1
§ 2
Versicherte Sachen
Ergänzt um nicht versicherungspflichtige Rasenmäher und Krankenfahrstühle; entfallen sind wegen Geringfügigkeit Futter- und Streuvorräte.
§ 2
§ 1
Versicherte Gefahren Der § 2 führt jetzt in übersichtlicher Aufzählung die tatsächlichen Gefahren auf, die versichert werden.
§ 3
§ 3A
Brand etc. Der Bereich Brand wurde um Schäden durch Implosionen sachlich ergänzt. Eingefügt wurden hier die auch bisher bereits versicherten Überspannungsschäden durch Blitz.
§ 4
§ 3B
Einbruchdiebstahl, Raub Ergänzt um den einfachen Diebstahl von Kinderwagen und Sachen aus Krankenzimmern im Krankenhaus.
§ 5
Stempelaufdruck
Vandalismusschäden Inhaltlich unverändert.
§ 6
§ 3C
Leitungswasser Ergänzt um neue Klimatechniken sowie bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus Aquarien und Wasserbetten.
§ 7
§ 4
Versicherungswert Formell inhaltlich bedeutsamste Änderung der Bedingungen ist die Umstellung auf eine reine Neuwertversicherung
(Zeitwertberechnung entfällt).
§ 8
§ 5
Entschädigungsberechnung Unterversicherung, Unterversicherungsverzicht Auf einen Abzug wegen Unterversicherung wird verzichtet, wenn die Versicherungssumme mindestens 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche beträgt.
Veränderungen dieses Betrages werden im jeweiligen Jahresrundschreiben bekannt gegeben.
§ 9
§ 6
Außenversicherung Die Außenversicherung gilt jetzt weltweit.

 

Neue Entschädigungsgrenzen

Lfd. Nr.

Versicherte Sachen Ereignis

Neue Höchstentschädigung nach VHB HBFEK 2005

Bisherige Höchstentschädigung nach VHB 74

Bemerkungen

 1 Aufräumkosten
500  €
260 €
 
 2 Bargeld, Versicherungsmarken, Barrengold, Goldmünzen und  -medaillen




 
  - in verschlossenen Stahlschränken*
5.200 €
unverändert
 
  - außerhalb von Stahlschränken
800€
520 €
 
 3 Sparbücher bei Abhebung durch Unberechtigte
2.600 €
unverändert
 
 4 lfd. Nr. 4,  soweit sich die Sparbücher nicht in verschlossenen Behältnissen** befanden
800 €
520 €
 
 5 Münzsammlungen und Briefmarken
 
  -in verschlossenen Behältnissen**
10.500 €
10.300 €
 
  - außerhalb von verschlossenen Behältnissen
800 €
520 €
 
  - je Einzelstück
200 €
180 €
 
 6 Gold-, Silber- und Schmucksachen  sowie Pelze insgesamt

Gold-, Silber- und Schmucksachen

10.500 €

10.300 €

 
  - in verschlossenen Behältnissen**
10.500 €
10.300 €
 
  - außerhalb verschlossener Behältnisse je Einzelstück
800 €
770 €
 
 7 Bei Beraubungsschäden
 
   Urkunden einschl. Wertpapiere (ohne Sparbücher) 
5.200 €
unverändert
 
  Sparbücher außerhalb verschlossener Behältnisse
2.600 €
unverändert
 
    Münz- und Briefmarkensammlungen,  Gold-, Silber- und Schmucksachen, Pelze
10.500 €
10.300 €
 
 8 Beteiligung fremder Personen
800 €
520 €
 
 9 Vorübergehend außerhalb der Wohnung befindliche Sachen
500 €
260 €
 
10 Einfacher Diebstahl von Wäsche, Gartenmöbel, Fahrräder, Kinderwagen,  Diebstahl aus Krankenzimmer
1% der VS, höchstens 500 €
260 €
Neu aufgenommen: Diebstahl aus Krankenzimmer und von Kinderwagen
11 Diebstahl aus Kraftfahrzeug
2% der VS, höchstens 500 €
260 €
 
12 Zu Leitungswasserschäden:
Schäden an Fußböden etc.
2.600 €
unverändert
 
13 Außenversicherung
5.200 €
unverändert
Neu: Weltweit
14 Überspannungsschäden durch Blitz
5% der VS, höchstens 2.000 €
1.100 €
 
   
 
  Sonstiges  
  Verpflichtung zur Führung eines Verzeichnisses über Sammlungen und Wertpapiere
wenn Wert größer als 2.500 €
unverändert
 
   
  * Verschlossene mehrwandige Stahlschränke mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerte Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür
** Verschlossene Behältnisse, die erhöhte Sicherheit auch gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst gewähren

Versicherungsbedingungen komplett (pdf, 128KB)

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